Plakate, Stellschilder und Info-Stände

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Empfehlenswertes Verhalten vor dem Aufstellen von Plakaten, Stellschildern bzw. Info-Ständen (§ 19 HWegeG)

Wer in der Öffentlichkeit Palkate, Stellschilder, Dreiecksständer oder einen Info-Tisch aufstellen will, sollte hierbei folgendes beachte:

Hierbei handelt es sich um eine Handlung, die nicht mehr zu dem Gemeingebrauch der öffentlichen Straße gehört, sondern eine Sondernutzung darstellt und überdies außerhalb geschlossener Ortschaften ein Verkehrshindernis gemäß § 32 StVO bildet. Es ist daher auch bei Stellschildern und Info-Tischen mit politischem Inhalt erforderlich, vor ihrem Aufstellen bei der zuständigen Behörde, z.B. dem Straßenverkehrsamt oder der Wegeaufsichtsbehörde, eine diesbezügliche Ausnahmegenehmigung oder Sondernutzungserlaubnis gemäß § 46 I Nr.8 StVO bzw. gemäß § 19 HWegeG zu beantragen.

Der Behörde entscheidet dabei frei und nimmt im Rahmen ihres Ermessens eine Interessenabwägung zwischen den Belangen des Antragstellers und der Öffentlichkeit vor. Die Behörde lehnt die Erlaubnis für das Aufstellen der Stellschilder oder von Info-Ständen ab, wenn die öffentlichen Belange gewichtiger als die des Antragstellers sind. Sie erteilt dagegen die Erlaubnis, wenn die Belange des Antragstellers gewichtiger als die öffentlichen Belange sind.

Der Antragsteller hat nur dann einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis, wenn zu seinen Gunsten das Ermessen der Behörde auf Null geschrumpft ist. Das kommt nur selten vor, etwa wenn eine politische Partei ihren Antrag während des Wahlkampfes beantragt.

Wenn Sie eine Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Stellschildern oder Info-Tischen beantragen wollen, sollten Sie hierbei folgendes beachten:

1) Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Behörde für die Erlaubnis zuständig ist. Meist handelt es sich um das Straßenverkehrsamt.

2) Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde, wie lange es dauert, bis die Erlaubnis erteilt bzw. die Einrichtung vergeben wird.

3) Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, damit nicht andere Antragsteller Ihnen zuvorkommen.

4) Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich ein. Falls die Behörde Formblätter vorsieht, verwenden Sie diese.

5) Geben Sie in Ihrem Antrag als Veranstalter nicht nur in ihren eigenen Namen, sondern auch den Namen Ihres Vereins oder Ihrer Partei an, damit Sie bei der Veranstaltung nicht ständig anwesend sein müssen.

7) Geben Sie bei Ihrem Antrag Ersatzdaten an, falls an dem von Ihnen gewünschten Tag bereits alles vergeben ist.

8) Hinsichtlich der Dauer der Zeit, in der die Stellschilder oder die Info-Tische zu sehen sein sollen, beantragen Sie einen längeren Zeitraum, als Sie wirklich benötigen, damit Sie in Ruhe auf- und abbauen können.

9) Geben Sie bei Ihrem Antrag Ersatzorte an für den Fall, dass der von Ihnen gewünschte Ort bereits vergeben ist.

10) Geben Sie Ihren Antrag möglichst persönlich bei dem zuständigen Beamten ab.

11) Behalten Sie sich eine Kopie Ihres Antrages.

12) Lassen Sie sich auf Ihrer Kopie einen Eingangsstempel mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Unterschrift des zuständigen Beamten geben, damit Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Antrag bei der richtigen Stelle und rechtzeitig eingereicht haben.

13) Wenn Sie Ihren Antrag als Brief verschicken, versenden Sie ihn als Einschreiben-Rückschein oder Prio, damit Sie den rechtzeitigen Zugang nachweisen können. Beachten Sie dabei aber, dass die Post oft mehrere Tage für die Zustellung der Briefe benötigt.

14) Lassen Sie sich durch die Behörde weder einschüchtern noch übertölpeln.

15) Wenn Ihr Antrag durch die Behörde abgelehnt wurde, stellen Sie keine Stellschilder auf, weil Sie sonst eine Ordnungswidrigkeit begehen und ein Bußgeld gemäß §§ 72, 19 HWegeG bezahlen müssen.

16) Gegen ablehnende Bescheide der Behörde legen Sie Rechtsmittel ein.

Empfehlenswertes Verhalten bei der Durchführung einer Sondernutzung für das Aufstellen von Plakaten, Stellschildern und Info-Tischen

Wenn Sie eine Sondernutzung durchführen, also Plakate, Stellschilder oder Info-Tische aufstellen, sollten Sie folgendes beachten:

1) Wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, lesen Sie diese sorgfältig durch.

2) Wenn Ihnen in der Erlaubnis bestimmte Anordnungen oder Auflagen oder Beschränkungen willkürlich oder fehlerhaft erscheinen, legen Sie dagegen Rechtsmittel ein.

3) Halten Sie sich peinlich genau an die Erlaubnis und ihre Bestimmungen über Ort, Zeit, Dauer, Thema und andere Einzelheiten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wegen Nichtbeachtung der Auflagen und damit wegen unerlaubter Sondernutzung ein Bußgeld bezahlen zu müssen.

4) Führen Sie die Erlaubnis während des Aufstellens der Stellschilder griffbereit bei sich, damit Sie sie ggf. Polizeibeamten vorzeigen können.

5) Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit sich, um sich ggf. ausweisen zu können.

6) Leisten Sie den Anweisungen der Polizeibeamten Folge.

7) Bauen Sie die Stellschilder und die Info-Tische standsicher auf, damit sie auch bei Wind und Wetter feststehen und keine Schäden anrichten. Sie laufen sonst Gefahr, Schadensersatz an die Geschädigten zahlen zu müssen.

8) Zahlen Sie die geforderte Gebühr.

Rechtsmittel gegen die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakate, Stellschilder und Info-Tische

Wenn die Behörde die Sondernutzung für Stellschilder oder Info-Tische verweigert, stehen Ihnen die folgenden Rechtsmittel zu:

  1. Der Widerspruch gemäß §§ 68 ff. VwGO ist das richtige Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für Plakate, Stellschilder und Info-Tische..Er ist innerhalb eines Monats einzulegen, sollte aber sinnvollerweise sofort abgesandt werden. Er ist an die Behörde zu richten, die die Sondernutzungserlaubnis verweigert hat. Das Kostenrisiko liegt bei etwa 100,- €.
    Achtung:
    In manchen Bundesländern, z.B. in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, gibt es keinen Widerspruch mehr. Es muß daher nach dem Verbot sogleich Klage erhoben werden.
  2. Die Verpflichtungsklage gemäß § 42 VwGO ist das richtige Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Sondernutzungserlaubnis in den Bundesländern, in denen es das Rechtsmittel eines Widerspruches nicht gibt. Sie ist beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Es ist ein Vorschuss von zum Beispiel über 400,- € zu zahlen. Das Urteil ergeht gewöhnlich erst Monate oder Jahre später.
  3. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO ist das richtige Eil-Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Sondernutzungserlaubnis, um schnell eine vorläufige Entscheidung zu erhalten und die Sondernutzung zum geplanten Zeitpunkt durchführen zu können. Der Antrag ist beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Das Kostenrisiko beträgt zum Beispiel über 100,- €.
  4. Die Beschwerde gemäß §§ 145 ff. VwGO ist das richtige Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren gemäß § 123 VwGO. Sie ist sofort einzulegen und kann nur bis zur geplanten Sondernutzung gestellt werden. Sie ist beim zuständigen Oberverwaltungsgericht einzulegen und muss von einem Rechtsanwalt gefertigt sein. Das Kostenrisiko beträgt zum Beispiel mindestens etwa 300,- € nebst den Rechtsanwaltsgebühren.
  5. Die Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 IV VwGO ist das richtige Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Widerspruchs. Sie kann auch noch nach dem Zeitpunkt der Sondernutzung erhoben werden, eine Frist ist hier nicht einzuhalten. Sinnvollerweise sollte sie aber möglichst bald nach dem Zeitpunkt der Sondernnutzung und innerhalb eines Jahres eingelegt werden. Sie ist beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Dabei ist der Gerichtskostenvorschuss von zum Beispiel mindestens über 400,- € zu zahlen.
  6. Die Berufung gemäß § 124 ff. VwGO ist das richtige Rechtsmittel gegen ein ablehnendes Urteil des Verwaltungsgerichts im Hauptsacheverfahren. Sie ist innerhalb eines Monats nach Erlass des Urteils beim zuständigen Oberverwaltungsgericht einzulegen und muss von einem Rechtsanwalt gefertigt sein. Das Kostenrisiko beträgt zum Beispiel etwa 900,- € nebst den Rechtsanwaltsgebühren.

    Beispiel für einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Informationsstand

     

    Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“                                  (Datum)

    c/o Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)

     

    An das

    Straßenverkehrsamt Neustadt

    (Anschrift)

     

    Betr.: Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    für einen Informationsstand

     

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Als Vorsitzender der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“ beantrage ich hiermit im Namen und im Auftrage unserer Bürgerinitiative die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Informationsstand

    für Sonnabend, den …. von …. bis …. Uhr auf dem Marktplatz in der Fußgängerzone neben dem Springbrunnen. Einen Kartenausschnitt mit Markierung lege ich bei.

    Das Thema des Standes soll lauten „Schluß mit Korruption und Amtsmißbrauch“.

    Es werden voraussichtlich etwa 10 Teilnehmer anwesend sein.

     

    An Hilfsmitteln sollen verwendet werden:

    1 Tapeziertisch,

    10 Stühle,

    1 Spruchband,

    3 Info-Tafeln (Dreiecksständer),

    1 Megaphon,

    1 Kleinbus mit Lautsprecheranlage.

     

    Die benötigte Fläche beträgt 10 x 5 m = 50 qm.

    Für die An- und Abfahrt der Hilfsmittel wird ein Kleinbus eingesetzt, der dann während des Info-Standes hinter dem Tapeziertisch stehen soll.

    Außerdem soll ein Megaphon benutzt werden.

    Hierfür und für den Kleinbus beantrage ich hiermit die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis nach der StVO, damit das Fahrzeug auch in den für den Fahrzeugverkehr gesperrten Bereich fahren kann. Ich versichere, dass der Fahrzeugführer die Weisungen der Polizeibeamten befolgen wird.

    Falls am …. keine Möglichkeit besteht, einen Info-Stand zu erlauben, beantrage ich hiermit die Erlaubnis für den …, ersatzweise für den …..

    Falls der Platz neben dem Springbrunnen bereits vergeben sein sollte, beantrage ich ersatzweise, den Info-Stand in der Hauptstraße neben dem Reiterstandbild Kaiser Friedrichs zu genehmigen, ersatzweise in der Bahnhofstraße neben dem Kaufhaus „KKK“.

     

    Mit freundlichem Gruß

    Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift

    Beispiel für einen Widerspruch gegen eine Versagung einer Sondernutzungserlaubnis

     

    Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“                                  (Datum)

    c/o Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)

     

    An das 

    Straßenverkehrsamt Neustadt

    (Anschrift)

     

    Betr.: Ihre Untersagung des Info-Tisches unserer Bürgerinitiative vom…,

    Az …

     

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Als Vorsitzender der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“ lege ich hiermit gegen Ihre Untersagung unseres Info-Tisches am … Widerspruch ein.

     

    Begründung:

    Ihre Untersagung unseres Info-Tisches ist rechtswidrig.

    Sie geben darin keine Tatsachen an, aus denen sich eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch unseren Info-Tisch ergibt, sondern nur ungenaue Vermutungen.

    Sie haben insbesondere nicht konkret und in Einzelheiten dargelegt, wieso durch den Info-Tisch Gewalttätigkeiten oder Straftaten unmittelbar drohen.

    Ihr Ermessen zur Erteilung der Sondernutzungserlaubnis unseres Info-Tisches ist zu unseren Gunsten auf Null geschrumpft. Denn Sie haben gestern der Bürgerinitiative „Wir pfeifen auf Dich“ eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Aus Gleichbehandlungsgründen – also wegen Art. 3 GG – sind wir mit der anderen Bürgerinitiative gleich zu behandeln.

    Da ich beabsichtige, Fortsetzungsfeststellungsklage zu erheben, beantrage ich ausdrücklich den Erlaß eines Widerspruchsbescheides. Sollte ich bis zum … keinen Bescheid erhalten, gehe ich von Ihrer Ablehnung aus und werde Klage erheben.

     

    Mit freundlichem Gruß

    (eigenhändige Unterschrift)

    Beispiel für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO

     

    Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“                                              (Datum)

    c/o Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)

     

    An das

    Verwaltungsgericht Neustadt

    (Anschrift)

     

    Antrag gemäß § 123 VwGO

    der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“ (Anschrift, kein Postfach !)

    vertreten durch ihren Vorsitzenden Mäxchen Treuherz, ebenda, – Antragstellers –

    gegen

    die Stadt Neustadt, vertreten durch ihren Polizeipräsidenten, (Anschrift) – Antragsgegnerin -.

     

    Hiermit beantrage ich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung – der Antragsgegnerin aufzugeben, eine Sondernutzungserlaubnis für den Info-Tisch am … in …zu erteilen.

     

    Begründung:

    Die Antragstellerin beabsichtigt, am … in Neustadt einen Info-Tisch aufzustellen. Eine Kopie der Anmeldung vom … wird als Anlage beigefügt.

    Die Antragsgegnerin verweigerte die Erteilung der diesbezüglichen Sondernnutzungserlaubnis durch Bescheid vom …, Az. …, der in Kopie als Anlage beigefügt wird.

    Da die Antragstellerin ohne die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis keinen Info-Tisch am …. aufstellen darf, ist der diesseitige Eilantrag gemäß § 123 VwGO geboten.

    Die Versagung der Sondernutzungserlaubnis ist rechtswidrig und verletzt die Antragstellerin in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit und auf Gleichbehandlung.

    In der Verweigerung der Sondernutzungserlaubnis sind keine Tatsachen angegeben, aus denen sich eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Info-Tisch ergibt. Es ist nicht konkret und im Einzelnen dargelegt, wieso durch den Tisch Gewalttätigkeiten oder Straftaten unmittelbar drohen. Dies wurde nur behauptet.

    Außerdem ist das Ermessen der Antragsgegnerin zur Erteilung der Sondernutzungserlaubnis unseres Info-Tisches zu unseren Gunsten auf Null geschrumpft. Denn sie hat gestern der Bürgerinitiative „Wir pfeifen auf Dich“ eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Aus Gleichbehandlungsgründen – also wegen Art. 3 GG – sind wir mit der anderen Bürgerinitiative gleich zu behandeln.

    Zur Glaubhaftmachung wird eine eidesstattliche Versicherung als Anlage beigefügt.

    Um rasche Entscheidung wird gebeten.

     

    (eigenhändige Unterschrift)

     

    (Bitte fügen Sie diesem Rechtsmittel Kopien der Anlagen bei)

    Beispiel für eine Verfassungsbeschwerde und Eil-Antrag vor der Sondernutzung

     

    Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“                                              (Datum)

    c/o Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)

     

    An das

    Bundesverfassungsgericht

    Schloßbezirk 3

    76131 Karlsruhe

     

    Verfassungsbeschwerde und Eil-Antrag gemäß § 32 BVerfGG

    der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“, (Anschrift), vertreten durch Mäxchen Treuherz, ebenda.

     

    Hiermit lege ich gegen

    1. a) den Bescheid der Stadt Neustadt … vom …. Az …,
    2. b) den Beschluss des VG Neustadt vom …. Az….,
    3. c) den Beschluss des OVG Neustadt vom …. Az. … Verfassungsbeschwerde ein und beantrage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung – den Erlaß einer einstweiligen Anordnung und

    beantrage,

    1) den Bescheid der Stadt Neustadt vom … Az … aufzuheben

    2) den Beschluss des VG Neustadt vom Az … aufzuheben,

    3) den Beschluss des OVG Neustadt vom … Az. … aufzuheben

    und die Stadt Neustadt zu verpflichten, die Sondernutzungserlaubnis für den Info-Tisch meiner Bürgerinitiatve zu erteilen.

     

    Begründung:

    (Bei der Begründung gehen Sie sinnvollerweise auf die Gründe ein, die das OVG zur Ablehnung aufgeführt hat, und widerlegen Sie diese).

     

    Mit freundlichem Gruß

    (eigenhändige Unterschrift)

     

    (Bitte fügen Sie diesem Rechtsmittel Kopien der Anlagen bei)

    Beispiel für eine Fortsetzungsfeststellungsklage

     

    Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“                                  (Datum)

    c/o Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefonnummer und Email)

     

    An das

    Verwaltungsgericht Neustadt

    (Anschrift)

     

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“, vertreten durch ihren Vorsitzenden Mäxchen Treuherz, ebenda, – Klägerin –

    gegen

    die Stadt Neustadt, vertreten durch ihren Polizeipräsidenten, Polizeipräsidium, (Anschrift) – Beklagte -.

     

    Hiermit erhebe ich Fortsetzungsfeststellungsklage und werde beantragen, festzustellen, dass die Versagung der Sondernnutzungserlaubnis vom …, Az…., unseren Info-Tisch in….am … betreffend, rechtswidrig war.

     

    Begründung:

    Die Klägerin beabsichtigte, am … in …. einen Info-Tisch abzuhalten. Die Anmeldung wird in Kopie als Anlage beigefügt.

    Die Beklagte versagte der die Sondernutzungserlaubnis durch Bescheid vom …, Az. …, das in Kopie als Anlage beigefügt wird. Hiergegen legte die Klägerin Widerspruch mit Schreiben vom …, der als Anlage in Kopie beigefügt wird, ein. Die Beklagte bestätigte ihre Versagung der Sondernutzungserlaubnis durch Widerspruchsbescheid vom …, der in Kopie als Anlage beigefügt wird.

     

    Die Verweigerung der Sondernutzungserlaubnis für den Info-Tisch der Klägerin war rechtswidrig und verletzte die Klägerin in ihren Grundrechten auf Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung.

    Die Beklagte hat nicht konkret und in Einzelheiten dargelegt, wieso durch die Versammlung der Klägerin Gewalttätigkeiten oder Straftaten unmittelbar drohen, sie hat dies nur behauptet. Die Klägerin hat vielmehr dafür Sorge getragen, dass Versammlungsteilnehmer aus der Versammlung sofort entfernt werden, wenn sie gewalttätig werden oder Straftaten begehen sollten.

    Beweis: ABC (Anschrift)

     

    Außerdem war das Ermessen der Beklagten auf Null zugunsten der Klägerin geschrumpft, weil die Beklagte 2 Tage vor dem Info-Tisch der Klägerin der Bürgerinitiative „Wir pfeifen auf Dich“ eine Sondernutzungserlaubnis erteilt hat. Aus Gleichbehandlungsgründen – also wegen Art. 3 GG – sind wir mit der anderen Bürgerinitiative gleich zu behandeln.

     

    Fortsetzungsfeststellungsklage ist geboten, weil die Klägerin plant, derartige Versammlungen auch in Zukunft durchzuführen.

     

    Mäxchen Treuherz

    (eigenhändige Unterschrift)

     

    (Bitte fügen Sie diesem Rechtsmittel Kopien der Anlagen bei!)