Seit 1983 in Hamburg als Einzelanwältin tätig
auch vor Oberlandesgerichten, Oberverwaltungsgerichten, Bundesverwaltungsgericht, BundesverfassungsgerichtWährend meiner langjährigen Tätigkeit habe ich vor allem Bürger vertreten, die sich friedlich, gesetzestreu und kritisch geäußert und/oder gehandelt haben. Ich habe dabei die Erfahrung gemacht, dass viele von ihnen glaubten und glauben, dass wegen der bei uns geltenden Grundrechte, also zum Beispiel der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, jeder politisch reden und handeln könne, was und wie er wolle.
Doch die Grundrechte gelten nicht absolut, sondern sind beschränkt durch die Rechte anderer – gemäß des richtigen Grundsatzes: „Meine Freiheit endet da, wo Deine Freiheit beginnt“. Dabei kann man sich trefflich darüber streiten, ob die von unseren Gerichten gezogenen Grenzen in jedem Falle zu bejahen – oder zu kritisieren sind. Diese Grenzen sind jedoch geltendes Recht, und wer sie missachtet, muss sich auf Strafen, Verbote und hohe finanzielle Verluste einstellen.
Da es mir sinnvoller erscheint, Zeit, Energien und Gelder für eine erfolgreiche politische Auseinandersetzung im Volke aufzuwenden, gebe ich im Folgenden einen Überblick darüber, wie die bestehenden Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem verlaufen, und welche juristischen Mittel es gegen rechtswidrige Maßnahmen von Behörden und politischen Gegner gibt. Auf die folgenden, mir häufig gestellten Fragen gebe ich meine Antworten folgendemaßen: